Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eure Trauung: Maria Lemke | Freie Trauung Köln

1 Tätigkeit

  • Der Auftragnehmer Eure Trauung: Maria Lemke wird am vertraglich vereinbarten Tag für den Auftraggeber folgende Tätigkeit übernehmen: Moderation der Veranstaltung „Freie Trauung“.
  • Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Die Moderation ist dem vorliegenden Programmablauf angepasst und alle Zuarbeiten wurden berücksichtigt.
  • Folgende Leistungen beinhaltet dieser Vertrag:
    • Ein unverbindliches Kennenlerngespräch (telefonisch, per Skype oder persönlich)
    • Kommunikation und Absprachen je nach Bedarf (E-Mail, Telefon, etc.)
    • Ein Vorbereitungsgespräch zum intensiveren Kennenlernen, zur Vertiefung eurer Paargeschichte, zum Austausch zu euren besonderen Wünschen und möglichen Ritualen und zur Planung der Trauzeremonie
    • Die Vorbereitung der Trauzeremonie mit der Einarbeitung von Ritualen, Musikbeiträgen und Ansprachen Angehöriger
    • Hilfestellung bei der Formulierung der Eheversprechen
    • Erstellung eines detaillierten Ablaufplans
    • Absprache und Koordination mit Musikern, Fotografen und anderen Dienstleistern
    • Die Vorbereitung und Durchführung eurer Trauung mit einer persönlich auf euch abgestimmten Rede
    • Übergabe eurer persönlichen Trauurkunde
    • Übergabe eurer Rede als Erinnerung

2 Leistungserbringung

  • Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit am Veranstaltungsort aus. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
  • Kann der Auftragnehmer die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Eventuell gezahltes Honorar wird zurückerstattet. Der Auftragsnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zur Annahme des Ersatzes ist der Auftraggeber nicht verpflichtet.
  • Angefangene Skript- Ausarbeitungen bleiben dann kostenfrei für den Auftraggeber. Diese werden dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt

(2.1)

  • Wenn die vertraglich vereinbarte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, im speziellen infolge gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und einem daraus resultierenden absoluten Veranstaltungsverbots, nicht stattfinden kann, entfallen jegliche vertragliche Ansprüche beider Vertragsparteien.
  • Sollten die gesetzlichen Regulierungen die Veranstaltung prinzipiell, oder in einem kleineren Rahmen als ursprünglich geplant, zulassen und sich der/die Auftraggeber*in trotzdem entscheiden, die Veranstaltung abzusagen, gelten die unten genannten Stornierungsbedingungen. Die maximale Stornierungsgebühr wird in diesem Fall jedoch auf 50% des vereinbarten Komplettpreises begrenzt.
  • Ein Rücktritt des Auftraggebers von einem geschlossenen Vertrag ist möglich und bedarf in jedem Fall schriftlicher Form. Die Ausfallkosten werden wie folgt berechnet:
  • Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins, bis maximal 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Trauungszeremonie: 25 % des vereinbarten Komplettpreises.
  • Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis maximal 30 Tage vor dem vereinbarten Termin der Trauungszeremonie:  50 % des vereinbarten Komplettpreises.
  • Rücktritt bis 10 Tage vor der Trauungszeremonie: 90 % des vereinbarten Komplettpreises.
  • Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor der Trauungszeremonie wird der gesamte Komplettpreis (ohne Anfahrtskosten) fällig. Sollte der Auftraggeber nach Erstellen der Rede vom Vertrag zurücktreten, so erhält er die Rede als Datei, per E- Mail zugeschickt.

3 Vergütung

  • Die vereinbarte Vergütung ist dem abgeschlossenen Vertrag zu entnehmen und kann je nach Auftraggeber variieren. Es wird eine Anfahrtspauschale, abhängig von dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsort, berechnet. Eine Anzahlung von 25% der vereinbarten Vergütung wird bis 14 Werktage nach dem Vertragsabschluss auf folgendes Konto überwiesen. Die Rechnung wird nach Leistungserbringung gemäß §1 gestellt.
  • Änderungen des Honorars nach vorheriger Absprache vorbehalten.

4 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche

  • Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
  • Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

5 Nebenabreden und salvatorische Klausel

  • Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stilschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
  • Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

6 Vertragsaushändigung

  • Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum.
  • Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.